Stand: 29.03.2003
1.1 Jeder an das Asteriskus Redaktionsbüro Christoph Bönig (im Folgenden kurz: Asteriskus) erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2 Alle von Asteriskus gelieferten Konzeptionen, Texte und Bilder unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3 Asteriskus überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen an den Auftraggeber über, sobald die von Asteriskus erbrachte Leistung vollständig vergütet ist. Maßgeblich ist das Datum des Honorareingangs.
1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf vorab einer schriftlichen Vereinbarung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Asteriskus Redaktionsbüros auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 4 UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gemäß § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.
1.5 Alle Konzeptionen, Texte und Bilder dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und Zweckbestimmung im vertraglichen Umfang genutzt werden. Jede andere oder weitergehende Nutzung bedarf der Einwilligung des Asteriskus Redaktionsbüros.
1.6 Werden Konzeptionen, Texte oder Bilder in größerem Umfang genutzt als ursprünglich vereinbart, so ist Asteriskus berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
1.7
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein
Miturheberrecht.
2.1 Die Auftragsvergabe an Asteriskus ist grundsätzlich nur in schriftlicher Form möglich.
2.2 Aufträge werden erst ab dem Zeitpunkt bearbeitet, zu dem eine gegengezeichnete Auftragsbestätigung mit einer Beschreibung des Leistungsumfangs vorliegt. Lieferfristen richten sich nach dem Datum der Freigabe dieser Auftragsbestätigung.
2.3 Die Vergütung entspricht dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorar. Davon abweichende Vereinbarungen sind ungültig. Das Honorar ist spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt.
2.4 Bei Zahlungsverzug kann Asteriskus Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
2.5 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
2.6
Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3. Sonderleistungen und Nebenkosten
3.1 Sofern nicht anders vereinbart, enthält das für Texte vereinbarte Honorar zwei Korrekturphasen nach Abgabe des ersten Entwurfs. Darüber hinaus gehende Korrekturwünsche des Auftraggebers werden nach Aufwand abgerechnet. Dies gilt auch für sogenannte Autorenkorrekturen, das heißt Änderungen, die nach bereits erfolgter Textfreigabe anfallen.
3.2 Kosten für Recherche, Material, Porto, Kuriere, etc. werden gesondert ausgewiesen und ohne Aufschlag weiterberechnet, sofern sie sich dem Auftrag unmittelbar zuordnen lassen.
3.3 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden vom Auftraggeber übernommen.
3.4
Asteriskus ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, Asteriskus dazu die entsprechende Vollmacht zu
erteilen.
4. Abnahme und Belegmuster
4.1 Vor der Vervielfältigung, Produktion oder Online-Veröffentlichung eines Werkes sind Asteriskus Korrekturmuster vorzulegen.
4.2
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Asteriskus
drei kostenlose Belegexemplare. Asteriskus ist berechtigt, diese zur
Eigenwerbung zu verwenden und den Namen des Auftraggebers als Referenz
anzugeben.
5. Haftung
5.1 Asteriskus verpflichtet sich, den Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen. Grundlage bildet das Briefing des Auftraggebers.
5.2 Darüber hinaus verpflichtet sich Asteriskus zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt uneingeschränkt auch nach Abschluss des Projekts.
5.3 Die Endfassung von Texten wird vom Auftraggeber grundsätzlich schriftlich freigegeben. Mit der Genehmigung von Konzeptionen, Texten, Fotos etc. übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
5.4 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Texte, Bilder, Konzeptionen und andere Leistungen entfällt jede Haftung des Asteriskus Redaktionsbüros.
5.5 Asteriskus haftet nicht für die wettbewerbs- oder warenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.
5.6 Asteriskus behandelt die ihm überlassenen Vorlagen mit größter Sorgfalt und gibt sie nicht an Dritte weiter. Nach Beendigung des Auftrags ist Asteriskus verpflichtet, alle Unterlagen unbeschädigt an den Auftraggeber zurückzugeben. Asteriskus haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
5.7 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Asteriskus übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er Asteriskus von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
5.8 Sofern Asteriskus Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Asteriskus. Asteriskus haftet nur für eigenes Verschulden und nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
5.9
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von sieben Werktagen nach
Ablieferung des Werkes geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk
als mangelfrei abgenommen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Asteriskus Redaktionsbüros.
6.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
Gronau, 29. März 2003